AGB - Redl Group

AGB I – gültig für Unternehmer (B2B)

Gültig für Unternehmer (B2B) – bei Verbrauchergeschäften gelten zwingende Schutzbestimmungen vorrangig

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGS-PARTEIEN

Redl Group – Vertragsparteien:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte, Erklärungen sowie sonstigen rechtsverbindlichen Vereinbarungen, die abgeschlossen werden durch:

  • Redl GmbH, Hollabrunn, Österreich
  • Redl Gastrosystems GmbH (verbundenes Unternehmen der Redl GmbH)
  • Redl Technologies GmbH (verbundenes Unternehmen der Redl GmbH)
  • Redl Servicepartner GmbH (verbundenes Unternehmen der Redl GmbH)

Alle vorgenannten Gesellschaften werden nachfolgend gemeinsam als „Redl Group“ bezeichnet. Die jeweils vertragsschließende Gesellschaft der Redl Group ist aus dem konkreten Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem jeweiligen Vertrag ersichtlich. Diese AGB gelten für jede Gesellschaft der Redl Group gleichermaßen.

Geltung für Unternehmer und Verbraucher:

Diese AGB richten sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sowie an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (B2B). Jede vertragsschließende Gesellschaft der Redl Group ist berechtigt, vor Vertragsabschluss einen entsprechenden Unternehmensnachweis (z.B. Firmenbuchauszug, UID-Nummer) zu verlangen.

Soweit im Einzelfall Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Schutzbestimmungen des KSchG diesen AGB vor. Alle übrigen Bestimmungen dieser AGB gelten auch gegenüber Verbrauchern, soweit sie nicht gegen zwingendes Verbraucherrecht verstoßen.

Die AGB des Geschäftspartners gelten auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Redl Group nicht. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Geschäftspartners werden nicht anerkannt. Der Geschäftspartner verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Geltendmachung allfälliger eigener Geschäftsbedingungen.

Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit. Mündliche Erklärungen werden erst durch schriftliche Bestätigung seitens der Redl Group wirksam. Schweigen oder Untätigbleiben der Redl Group kann kein Erklärungsinhalt beigemessen werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt (salvatorische Klausel).

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Vertrag, in dem alle vereinbarten Leistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Der Geschäftspartner bestätigt mit seiner Unterschrift, den Leistungsumfang der angebotenen Systeme zu kennen und hat keinerlei Ansprüche auf unentgeltliche Sonderfunktionen, die nicht schriftlich bestätigt oder vereinbart wurden.

Die Angebote der Redl Group verstehen sich als unverbindlich und freibleibend. Die Redl Group behält sich die jederzeitige Änderung der darin enthaltenen Angaben vor. Aufträge des Geschäftspartners gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Redl Group als angenommen. Die Redl Group ist berechtigt, eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen und deren Eingang zur Bedingung der Vertragserfüllung zu machen.

Für etwaige Genehmigungen oder Bewilligungen privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur, die zum Betrieb bzw. zur Nutzung der von der Redl Group erbrachten Leistungen und Produkte notwendig sind, ist der Geschäftspartner alleine verantwortlich und hat alle damit verbundenen Kosten alleine zu tragen.

Die von der Redl Group angebotenen Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Redl Group behält sich Preisänderungen sowie die Korrektur von Irrtümern bei der Preisgestaltung vor. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich die Redl Group entsprechende Preisanpassungen vor, die mittels Auftragsbestätigung zur Kenntnisnahme gebracht werden.

Den in den Vertragsangeboten angeführten Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Lohn- und Materialkosten zugrunde. Die Redl Group behält sich ausdrücklich Preiskorrekturen bei gestiegenen Lohn-, Material- sowie sonstigen Kosten und den Zwischenverkauf der angebotenen Ware vor.

Bei Montagearbeiten nach Aufwand vor Ort verstehen sich die Preise in Euro exklusive 20 % Mehrwertsteuer unter Zugrundelegung der jeweils aktuellen Montagesätze der Redl Group. Als Verrechnungsbasis gelten die unterfertigten Lieferscheine. Bei vereinbarten Pauschalpreisen für Montagearbeiten gelten diese inklusive Montagezulagen entsprechend dem jeweiligen Angebotsumfang. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass jene elektrischen Anlagenteile, die von den Monteuren der Redl Group bearbeitet werden, spannungsfrei geschaltet, geerdet und gegen Wiedereinschalten gesichert wurden.

3. ERSTELLUNG VON KOSTENVORANSCHLÄGEN

Die Redl Group erstellt auf Wunsch Kostenvoranschläge. Einfache Angebote und Standardkonfigurationen sind kostenfrei. Für aufwändige, individuell ausgearbeitete Kostenvoranschläge (insbesondere bei technischer Planung, kundenspezifischer Konfiguration oder Vor-Ort-Terminen) behält sich die Redl Group das Recht vor, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2 % des angebotenen Auftragswertes in Rechnung zu stellen, sofern kein Vertragsabschluss zustande kommt. Auf die mögliche Entgeltpflicht wird vor Erstellung des Kostenvoranschlages hingewiesen. Kommt auf Basis des Kostenvoranschlages ein Vertragsabschluss zustande, entfällt das Bearbeitungsentgelt.

4. IDENTITÄT UND BONITÄT DES VERTRAGSPARTNERS

Die Redl Group ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität, die Rechts- und Geschäftsfähigkeit sowie die Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis ihres Geschäftspartners durch Vorlage amtlicher Dokumente (z.B. Firmenbuchauszug, Lichtbildausweis, Handlungs-vollmacht) zu prüfen. Zudem ist die Redl Group berechtigt, die Kreditwürdigkeit sowie sonstige wirtschaftlich relevante Daten des Geschäftspartners zu überprüfen und im Falle unzureichender Bonität angemessene Sicherheiten zu verlangen.

5. LIEFERUNG UND TRANSPORTRISIKO

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, bemisst sich die Lieferzeit nach der im Angebot der Redl Group angegebenen Frist. Der Geschäftspartner verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Lieferpönalen und auf die Geltendmachung von Kosten allfälliger Produktionsausfälle im Falle eines Lieferverzuges der Redl Group.

Der Versand von Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Geschäftspartners. Das Transportrisiko geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Geschäftspartner über. [bei Verbrauchergeschäften gemäß § 7b KSchG verbleibt das Transportrisiko bis zur tatsächlichen Übergabe bei der Redl Group.] Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Rechnung des Geschäftspartners abgeschlossen.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Eine Zahlungsforderung gilt als anerkannt, wenn der Geschäftspartner

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen gegenüber der Redl Group sowie die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der Redl Group nicht anerkannter Forderungen ist ausgeschlossen (Kompensationsverbot). Das Zurückbehaltungsrecht gemäß § 1052 ABGB sowie sonstige gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden ebenfalls ausgeschlossen.

Der Geschäftspartner ist auch nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Mängelrügen zurückzuhalten. Alle Leistungen der Redl Group, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Werklohn abgegolten sind, werden gesondert verrechnet. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Baraufwendungen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Arbeitsschritte umfassen, ist die Redl Group berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

Bei Sonderreparaturen und Sonderanfertigungen ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von bis zu 40 % Auftragswertes zu leisten.

Im Falle eines Zahlungsverzuges wird eine Verzinsung der aushaftenden Beträge mit vereinbart. Weiters verpflichtet sich der Geschäftspartner, sämtliche Mahn- und Inkassospesen sowie durch anwaltliche Vertretung entstandene Kosten zu ersetzen. Pro Mahnung sind zumindest zu ersetzen; im Falle des Einschreitens eines Rechtsanwalts sind dessen tarifliche Kosten ebenfalls zu erstatten.

Der Geschäftspartner verpflichtet sich, für eine reibungslose Zahlungsabwicklung zu sorgen und bei Bankeinzugszahlung für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Etwaige mit der Zahlungsabwicklung verbundene Spesen trägt der Geschäftspartner.

7. LAGERGEBÜHREN

Für bereits reparierte Geräte, die von Kunden nicht abgeholt werden, behält sich die Redl Group die Verrechnung von Einlagerungs- und Manipulationskosten vor. Dies gilt auch für Geräte, bei denen die Abholbereitschaft dem Kunden bereits mitgeteilt wurde, eine Abholung jedoch nicht erfolgte.

Bei Geräten und Teilen, die nach Erstellung eines Kostenvoranschlages oder nach entsprechendem Aviso nicht binnen 60 Tagen vom Kunden abgeholt werden, behält sich die Redl Group die Zusendung auf Kosten des Geschäftspartners sowie die kostenpflichtige Entsorgung vor.

8. VERTRAGSRÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG

Die Redl Group ist zur sofortigen Vertragsauflösung bzw. Leistungsunterbrechung berechtigt, wenn ihr die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses durch den Geschäftspartner oder ihm zurechenbare Personen unzumutbar gemacht wird.

Das Vertragsverhältnis kann von der Redl Group insbesondere ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, wenn:

  • der Geschäftspartner gegen diese AGB oder sonstige wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt oder bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht hat
  • der Geschäftspartner mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder teilweise in Verzug ist
  • über das Vermögen des Geschäftspartners ein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren beantragt oder eröffnet wird
  • der Geschäftspartner einer wesentlichen Vertragspflicht nicht nachkommt
  • außergewöhnliche oder unverschuldete Um-stände die Leistungserbringung durch die Redl Group auf nicht absehbare Zeit unmöglich oder unzumutbar machen

Wird die Auftragsausführung aus Gründen, die der Geschäftspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert, ist die Redl Group ebenfalls zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt.

9. HAFTUNG

Die Redl Group haftet nur für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Ansprüche Dritter, Gewinnentgang sowie Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen des Geschäftspartners ist ausgeschlossen.

Im Falle des Verkaufes gebrauchter Geräte durch die Redl Group beschränkt sich die Haftung auf den tatsächlich geleisteten Kaufpreis des Geschäftspartners.

10. GEWÄHRLEISTUNG

Es gelten folgende Gewährleistungsfristen (§§ 922 ff ABGB):

  • Neu verkaufte Geräte/Anlagen: 1 Jahr, ausge-nommen entstandene Dienstleistungskosten für den Austausch der defekten Teile.
  • Akkus: 6 Monate ab Lieferdatum
  • Gebrauchte Geräte: 6 Monate, ausgenommen entstandene Dienstleistungskosten für den Austausch der defekten Teile.
  • Von der Redl Group durchgeführte Reparaturen (erneuerte/ausgetauschte Teile): 1 Jahr auf den erneuerten Teil.

Die Gewährleistungsfristen starten mit dem Lieferdatum bzw. dem Datum der Inbetriebnahme bzw. ab Verständigung über die Abholbereitschaft.

Verbesserbare Mängel werden nach Ermessen der Redl Group durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben; Verbesserung hat Vorrang vor Preisminderung und Wandlung.

Die Gewährleistung entfällt bei Schäden durch:

  • unsachgemäße Bedienung oder anormale Betriebs- und Aufstellungsbedingungen
  • Transportschäden
  • eigenmächtige Änderungen durch den Geschäftspartner oder durch diesen beauftragte Dritte
  • unsachgemäße Wartung

Der Geschäftspartner verzichtet ausdrücklich auf weitergehende Gewährleistungsfristen gemäß § 929 ABGB.

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, gelieferte Waren unverzüglich nach Eingang gemäß § 377 UGB zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich (per eingeschriebenem Brief oder per E-Mail mit Lesebestätigung) zu rügen. Bei installierten Anlagen hat die Mängelrüge unverzüglich nach Inbetriebnahme und Einschulung zu erfolgen. Unterlässt der Geschäftspartner die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt.

Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des Primärschadens, gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Verjährungsfristen entgegenstehen.

11. ENTSORGUNG

Entsorgung von Elektroaltgeräten (WEEE), Batterien und Verpackungen:

  • Übernahme der Entsorgungspflicht (B2B): Der Geschäftspartner übernimmt die Pflicht, die gelieferten Geräte nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften (insb. ElektroG, EAG-VO bzw. Richtlinie 2012/19/EU) ordnungsgemäß zu entsorgen. Er stellt die Redl Group von allen Verpflichtungen zur Rücknahme sowie von sämtlichen damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen / Export: Bei Lieferungen in Länder außerhalb des Sitzes der Redl Group gilt der Geschäftspartner als Inverkehrbringer im Sinne der jeweiligen nationalen Umsetzung der WEEE-Richtlinie, der Batterierichtlinie sowie der Verpackungsrichtlinie im Bestimmungsland. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, alle dortigen Melde-, Registrierungs- und Finanzierungspflichten (z. B. bei nationalen Registern wie Stiftung EAR, UFH, ARA etc.) eigenständig und auf eigene Kosten zu erfüllen.
  • Weitergabepflicht & Haftung: Der Geschäftspartner hat diese Verpflichtungen bei einer Weitergabe der Ware an gewerbliche Dritte vertraglich zu überbinden. Unterlässt er diese Weitergabe, so stellt er die Redl Group im Innenverhältnis von allen behördlichen Sanktionen, Bußgeldern oder Kosten frei, die aus der Nichteinhaltung der nationalen Vorschriften im Bestimmungsland resultieren. Auf Verlangen hat der Geschäftspartner der Redl Group die Erfüllung dieser Pflichten (z. B. durch Mitteilung der Registrierungsnummern) nachzuweisen

  

12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

 Es gilt ausschließlich materielles und formelles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).

Die Vertragsparteien vereinbaren für allfällige Streitigkeiten aus diesem Rechtsgeschäft die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Hollabrunn.

13. ÄNDERUNGEN DIESER AGB

Die Redl Group ist berechtigt, diese AGB anzupassen. Änderungen werden dem Geschäftspartner mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Geschäftspartner den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf diese Konsequenz wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

Die jeweils aktuellen sind auf der Website der Redl Group unter www.redl.net/agb abrufbar und werden dort kundgemacht.

AGB II – Software, Cloud, Services & IoT

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Redl Group | Primär gültig für Unternehmer (B2B) – bei Verbrauchergeschäften gelten zwingende Schutzbestimmungen vorrangig

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGS-PARTEIEN

Redl Group – Vertragsparteien:

Diese ergänzenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (nachfolgend „Software-AGB“) gelten für sämtliche Leistungen im Bereich Software, Cloud-Dienste, IoT-Lösungen (Internet of Things), Wartung, Support sowie damit verbundene Serviceleistungen (nachfolgend gemeinsam „Digitale Leistungen“), erbracht durch:

  • Redl GmbH, Hollabrunn, Österreich
  • Redl Gastrosystems GmbH (verbundenes Unternehmen der Redl GmbH)
  • Redl Technologies GmbH (verbundenes Unternehmen der Redl GmbH)
  • Redl Servicepartner GmbH (verbundenes Unternehmen der Redl GmbH)

Alle vorgenannten Gesellschaften werden nachfolgend gemeinsam als „Redl Group“ bezeichnet. Diese Software-AGB ergänzen die allgemeinen AGB der Redl Group und gehen diesen im Falle von Widersprüchen in den geregelten Bereichen vor. Die jeweils vertragsschließende Gesellschaft ist aus dem konkreten Angebot oder der Auftragsbestätigung ersichtlich.

Zu den Digitalen Leistungen zählen insbesondere:

  • Softwarelizenzen und Softwareüberlassungen (on-premise und cloud-basiert)
  • SILEXA-Produktfamilie (SILEXA TAP, SILEXA DRAFT, SILEXA BAR, SILEXA CAFE, SILEXA GEAR, SILEXA LAB, SILEXA SELF SERVE)
  • Cloud Services, App Connect, Creator App sowie sonstige SaaS-Angebote
  • IoT-Geräte, Sensoren, Steuerungseinheiten und deren Anbindung an Cloud-Plattformen
  • Kassensysteme und deren Software (TiPOS-Produktlinie)
  • Wartungs-, Support- und Serviceverträge für die vorstehenden Leistungen

Geltung für Unternehmer und Verbraucher:

Diese Software-AGB richten sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (B2B). Soweit im Einzelfall Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Schutzbestimmungen des KSchG diesen AGB vor. Klauseln, die ausdrücklich nur für B2B-Geschäfte gelten, sind als solche gekenn-zeichnet.

2. VERTRAGSABSCHLUSS UND LEISTUNGSUMFANG

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Servicevertrag oder der Leistungsbeschreibung der Redl Group. Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Die Redl Group erbringt ihre Digitalen Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Einhaltung der vereinbarten Service Level (sofern schriftlich vereinbart). Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nur dann, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Die Redl Group ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer, Lizenzgeber, Infrastruktur-anbieter) zur Erbringung der Digitalen Leistungen einzusetzen, sofern dies für die Leistungs-erbringung erforderlich ist. Die Verantwortung gegenüber dem Geschäftspartner verbleibt bei der Redl Group.

3. SOFTWARELIZENZEN UND NUTZUNGSRECHTE

Die Redl Group räumt dem Geschäftspartner mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung der überlassenen Software im Rahmen der vereinbarten bestimmungsgemäßen Nutzung ein.

Bestimmungsgemäße Nutzung bedeutet aus-schließlich die Nutzung der Software für den eigenen betrieblichen Zweck des Geschäftspartners im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzungsumfangs (z.B. Anzahl der Nutzer, Standorte, Geräte). Jede darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung oder kommerzielle Verwertung gegenüber Dritten – ist untersagt.

Folgende Handlungen sind dem Geschäftspartner ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Redl Group ausdrücklich untersagt:

  • Dekompilierung, Disassemblierung oder sonstiges Reverse Engineering der Software
  • Veränderung, Bearbeitung oder Weiterent-wicklung der Software
  • Entfernung oder Veränderung von Urheber-rechts-, Marken- oder sonstigen Schutz-vermerken
  • Nutzung der Software über den vereinbarten Lizenzumfang hinaus
  • Weitergabe von Zugangsdaten an nicht autorisierte Dritte

Alle Rechte an der Software, insbesondere Urheberrechte und sonstige Schutzrechte, ver-bleiben ausschließlich bei der Redl Group bzw. deren Lizenzgebern.

4. CLOUD-DIENSTE UND SAAS-LEISTUNGEN

Cloud-Dienste und SaaS-Leistungen (Software as a Service) werden dem Geschäftspartner über das Internet oder sonstige Netzwerke zur Nutzung bereitgestellt. Ein Anspruch auf Überlassung oder Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.

Die Redl Group strebt eine hohe Verfügbarkeit ihrer Cloud-Plattformen an. Geplante Wartungsfenster werden dem Geschäftspartner nach Möglichkeit mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Ungeplante Ausfälle, die auf Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Redl Group zurückzuführen sind (insbesondere Ausfälle von Drittanbietern wie AWS, Azure, Google Cloud oder Internetprovider), begründen keine Haftung der Redl Group.

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und unbefugten Zugriff unverzüglich der Redl Group zu melden. Für Schäden, die durch Weitergabe oder unsorgfältigen Umgang mit Zugangsdaten entstehen, haftet der Geschäftspartner.

Die Redl Group ist berechtigt, Cloud-Dienste aus technischen oder betrieblichen Gründen zu aktualisieren, weiterzuentwickeln oder anzupassen, sofern der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Änderungen werden dem Geschäftspartner mit einem Vorlauf von mindestens 30 Tagen angekündigt.

5. IOT-LÖSUNGEN UND VERNETZUNG

IoT-Lösungen der Redl Group umfassen die Vernetzung von Hardware (Schankanlagen, Kassen-systeme, Sensoren, Controller etc.) mit Cloud-Plattformen und Softwareanwendungen der Redl Group. Die IoT-Funktionalität setzt eine funktionsfähige Internetverbindung und geeignete Netzwerkinfrastruktur beim Geschäftspartner voraus.

Der Geschäftspartner ist verantwortlich für:

  • Die Bereitstellung einer stabilen und aus-reichend dimensionierten Internetverbindung
  • Die Netzwerksicherheit in seinem Verantwort-ungsbereich (Firewall, WLAN-Sicherheit etc.)
  • Die regelmäßige Aktualisierung der vom Geschäftspartner verwalteten Systemkompo-nenten
  • Die ordnungsgemäße Installation und Inbetrieb-nahme gemäß den Vorgaben der Redl Group

Die Redl Group übernimmt keine Haftung für Sicherheitsvorfälle oder Datenverluste, die auf unzureichende Netzwerksicherheit oder Fehl-konfigurationen im Verantwortungsbereich des Geschäftspartners zurückzuführen sind.

Firmware- und Software-Updates für IoT-Geräte werden von der Redl Group bereitgestellt und sind vom Geschäftspartner zeitnah einzuspielen. Bei unterlassenen Updates übernimmt die Redl Group keine Gewährleistung oder Haftung für daraus entstehende Probleme.

6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG VON DIGITALEN LEISTUNGEN

Die Laufzeit von Abonnements, Wartungs-verträgen und sonstigen wiederkehrenden Digitalen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Sofern keine andere Laufzeit vereinbart ist, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Die Kündigung hat schriftlich (per E-Mail oder Brief) mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zu erfolgen.

Die Redl Group ist berechtigt, Digitale Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen, wenn:

  • der Geschäftspartner mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen im Verzug ist
  • der Geschäftspartner gegen wesentliche Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen die Bestimmungen zur bestimmungsgemäßen Nutzung, verstößt
  • über das Vermögen des Geschäftspartners ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – gleich aus welchem Grund – erlöschen alle eingeräumten Nutzungsrechte. Der Geschäftspartner hat die Software zu deinstallieren und alle erhaltenen Zugangsdaten zu löschen. Bereits bezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet, sofern die Kündigung durch den Geschäftspartner veranlasst wurde oder ein wichtiger Grund auf Seiten des Geschäftspartners vorliegt.

7. DATENSCHUTZ, DATENVERARBEITUNG UND DATENSICHERHEIT

Die Redl Group verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Erbringung Digitaler Leistungen gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung der Redl Group, abrufbar unter www.redl.net.

Soweit die Redl Group im Rahmen der Erbringung von Digitalen Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Geschäftspartners verarbeitet, ist zwischen den Parteien ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (inkl. Subprozessoren/Cloud) abzu-schließen. Der Geschäftspartner bestätigt, dass er die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Übermittlung von Daten an die Redl Group besitzt.

Betriebsdaten, die über IoT-Geräte und Cloud-Plattformen der Redl Group erfasst werden (z.B. Zapfmengen, Schankereignisse, Gerätestatus), werden von der Redl Group zur Erbringung der Leistungen sowie – in anonymisierter Form – zur Verbesserung der Produkte verwendet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht für die Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der Geschäftspartner ist für die regelmäßige Sicherung seiner eigenen Daten (Backups) verantwortlich, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung der Redl Group vereinbart wurde. Die Redl Group haftet nicht für Datenverluste, die auf fehlende oder fehlerhafte Backups des Geschäftspartners zurückzuführen sind.

8. WARTUNG, SUPPORT UND SERVICELEISTUNGEN

Art und Umfang von Wartungs- und Supportleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Servicevertrag oder der Leistungsbeschreibung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erbringt die Redl Group Supportleistungen zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag, 8:00 – 17:00 Uhr, Freitag, 8:00 – 13:00 Uhr ausgenommen gesetzliche Feiertage).

Wartungsleistungen umfassen insbesondere die Bereitstellung von Software-Updates, Bugfixes sowie sicherheitsrelevanten Patches. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, bereitgestellte Updates zeitnah einzuspielen. Die Redl Group behält sich vor, für veraltete Versionen keinen Support mehr zu leisten.

Supportleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz der Redl Group verrechnet. Das gilt insbesondere für Supportanfragen, die durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Änderungen oder Nutzung außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung verursacht werden.

Die Redl Group ist berechtigt, Supportleistungen für Produkte, die das Ende ihres Lebenszyklus (End of Life) erreicht haben, einzustellen. Der Geschäftspartner wird über das bevorstehende End of Life mit einem Vorlauf von mindestens 6 Monaten informiert.

9. HAFTUNG FÜR DIGITALE LEISTUNGEN

Die Haftung der Redl Group für Digitale Leistungen richtet sich nach den allgemeinen AGB der Redl Group. Ergänzend gilt:

Die Redl Group haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • Ausfälle oder Einschränkungen von Dritt-anbieter-Infrastruktur (Cloud-Anbieter, Telekommunikationsanbieter, Internetprovider)
  • Cyberangriffe, Hacking oder sonstige unbefugte Zugriffe durch Dritte, sofern die Redl Group die ihr zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen getrof-fen hat
  • Datenverluste, die auf fehlende Datensicherung durch den Geschäftspartner zurückzuführen sind
  • Fehler oder Ausfälle, die durch vom Geschäfts-partner vorgenommene Änderungen, nicht autorisierte Eingriffe oder die Kombination mit nicht freigegebener Software verursacht werden
  • Nutzung der Digitalen Leistungen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, Schäden im Zusammenhang mit Digitalen Leistungen unverzüglich schriftlich zu melden und alles Zumutbare zur Schadensminimierung zu unternehmen.

10. PREISE, ABRECHNUNG UND ZAHLUNG

Für wiederkehrende Leistungen (Abonnements, Lizenzen, Wartungsverträge) gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Die Redl Group ist berechtigt, für laufende Verträge mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zum nächsten Abrechnungszeitraum anzupassen. Widerspricht der Geschäftspartner der Preisänderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ankündigung, gilt die Preisänderung als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs ist der Geschäftspartner berechtigt, den betroffenen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Preisänderung kostenfrei zu kündigen.

Die Abrechnung von wiederkehrenden Leistungen erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich, quartalsweise oder jährlich gemäß Vertrag). Nutzungsabhängige Leistungen (z.B. zusätzliche Transaktionen, Speichervolumen) werden nachträglich abge-rechnet.

Im Übrigen gelten die Zahlungsbedingungen der allgemeinen AGB der Redl Group, insbesondere hinsichtlich Verzugszinsen, Mahnspesen und Fälligkeit.

11. GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIGITALE LEISTUNGEN

Die Redl Group gewährleistet, dass die Digitalen Leistungen im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen. Geringfügige Abweichungen, die die Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.

Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich (per E-Mail oder eingeschriebenem Brief) mit einer nachvollziehbaren Beschreibung des Fehlerbildes zu melden. Die Redl Group wird gemeldete Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums beheben. Das Recht auf Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Eingriffe oder Nichtbeachten von Systemanforderungen durch den Geschäftspartner verursacht wurde.

Es gelten folgende Gewährleistungsfristen:

  • Erworbene Softwarelizenzen: 12 Monate ab Übergabe [bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen 2 Jahre gemäß § 924 ABGB]
  • Laufende SaaS- und Cloud-Dienste: für die Dauer des aktiven Vertragsverhältnisses
  • IoT-Hardware: 12 Monate ab Lieferung [bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen 2 Jahre]

  

12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Es gilt ausschließlich materielles und formelles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Software-AGB vereinbaren die Vertragsparteien als aus-schließlichen Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz der vertrags-schließenden Gesellschaft der Redl Group. [Gilt nur für B2B-Geschäfte; bei Verbrauchergeschäften gilt § 14 KSchG.]

13. ÄNDERUNGEN DIESER AGB

Die Redl Group ist berechtigt, diese Software-AGB anzupassen. Änderungen werden dem Geschäftspartner mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Geschäftspartner nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungs-mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf diese Konsequenz wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

Die jeweils aktuellen AGB inkl. Änderungskatalog, sind auf der Website der Redl Group unter www.redl.net/agb abrufbar und werden dort kundgemacht.

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Aktualisierungen/Änderungen:

  • 03/2026 Einführung Änderungskatalog
  • 03/2026 Ergänzung AGB I um Punkt „Entsorgung“
  • 03/2026 Ergänzung um AGB II – Software, Cloud, Services & IoT