Die Bundesregierung hat die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer auf 5% in der Gastronomie angekündigt. Die Umsatzsteuersenkung soll für die Ausgabe von Speisen und Getränken in Gastronomiebetrieben gelten.
Diese steuerliche Herabsetzung ist von 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Im Bereich Gastronomie betrifft die Senkung die Abgabe aller Speisen, Getränke und Zimmerbuchungen, wenn eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe (§ 111 Abs 1 GewO 1994) erforderlich ist. Auch Tätigkeiten, für die gemäß § 111 Abs 2 GewO 1994 kein Befähigungsnachweis erforderlich ist (zB Schutzhütten), sind vom Anwendungsbereich erfasst. - Informationen lt Wirtschaftskammer.
Wir wollen aber trotzdem jetzt schon unsere Kunden vorbereiten und informieren hier mit einer Anleitung sowie einem Praxisvideo. Sobald sie die Einstellungen geändert haben, sind diese gültig, also unbedingt nach der letzten Bonierung am 30.6.2020 oder vor dem ersten Bonieren am 1.7.2020 durchführen.
Für alle Kunden, die ein Zentral-/Filialsystem haben oder eine Schnittstelle zu einer Hotel- oder Buchhaltungssoftware, kontaktieren sie bitte unsere Hotline - hier gibt es einige Punkte mehr zu beachten.
Nähere Infos zur gesetzlichen Lage: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/registrierkassen.html