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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Redl Group

AGB I – gültig für Unternehmer (B2B)

Gültig für Unternehmer (B2B) – bei Verbrauchergeschäften gelten zwingende Schutzbestimmungen vorrangig

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTEIEN

Redl Group – Vertragsparteien:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte, Erklärungen sowie sonstigen rechtsverbindlichen Vereinbarungen, die abgeschlossen werden durch:

  • Redl GmbH, Hollabrunn, Österreich
  • Redl Gastrosystems GmbH (verbundenes Unternehmen der Redl GmbH)
  • Redl Technologies GmbH (verbundenes Unternehmen der Redl GmbH)
  • Redl Servicepartner GmbH (verbundenes Unternehmen der Redl GmbH)

Alle vorgenannten Gesellschaften werden nachfolgend gemeinsam als “Redl Group” bezeichnet. Die jeweils vertragsschließende Gesellschaft der Redl Group ist aus dem konkreten Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem jeweiligen Vertrag ersichtlich. Diese AGB gelten für jede Gesellschaft der Redl Group gleichermaßen.

Geltung für Unternehmer und Verbraucher:

Diese AGB richten sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sowie an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (B2B). Jede vertragsschließende Gesellschaft der Redl Group ist berechtigt, vor Vertragsabschluss einen entsprechenden Unternehmensnachweis (z.B. Firmenbuchauszug, UID-Nummer) zu verlangen.

Soweit im Einzelfall Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Schutzbestimmungen des KSchG diesen AGB vor. Alle übrigen Bestimmungen dieser AGB gelten auch gegenüber Verbrauchern, soweit sie nicht gegen zwingendes Verbraucherrecht verstoßen. Klauseln, die ausdrücklich nur für B2B-Geschäfte gelten, sind als solche gekennzeichnet.

Die AGB des Geschäftspartners gelten auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Redl Group nicht. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Geschäftspartners werden nicht anerkannt. Der Geschäftspartner verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Geltendmachung allfälliger eigener Geschäftsbedingungen.

Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit. Mündliche Erklärungen werden erst durch schriftliche Bestätigung seitens der Redl Group wirksam. Schweigen oder Untätigbleiben der Redl Group kann kein Erklärungsinhalt beigemessen werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt (salvatorische Klausel).

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Vertrag, in dem alle vereinbarten Leistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.

Die Angebote der Redl Group verstehen sich als unverbindlich und freibleibend. Die Redl Group behält sich die jederzeitige Änderung der darin enthaltenen Angaben vor. Aufträge des Geschäftspartners gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Redl Group als

angenommen. Die Redl Group ist berechtigt, eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen und deren Eingang zur Bedingung der Vertragserfüllung zu machen.

Für etwaige Genehmigungen oder Bewilligungen privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur, die zum Betrieb bzw. zur Nutzung der von der Redl Group erbrachten Leistungen und Produkte notwendig sind, ist der Geschäftspartner alleine verantwortlich und hat alle damit verbundenen Kosten alleine zu tragen.

Die von der Redl Group angebotenen Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Redl Group behält sich Preisänderungen sowie die Korrektur von Irrtümern bei der Preisgestaltung vor. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich die Redl Group entsprechende Preisanpassungen vor.

Den in den Vertragsangeboten angeführten Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Lohn- und Materialkosten zugrunde. Die Redl Group behält sich ausdrücklich Preiskorrekturen bei gestiegenen Lohn-, Material- sowie sonstigen Kosten und den Zwischenverkauf der angebotenen Ware vor.

Bei Montagearbeiten nach Aufwand vor Ort verstehen sich die Preise in Euro exklusive 20 % Mehrwertsteuer unter Zugrundelegung der jeweils aktuellen Montagesätze der Redl Group. Als Verrechnungsbasis gelten die unterfertigten Lieferscheine. Bei vereinbarten Pauschalpreisen für Montagearbeiten gelten diese inklusive Montagezulagen entsprechend dem jeweiligen Angebotsumfang. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass jene elektrischen Anlagenteile, die von den Monteuren der Redl Group bearbeitet werden, spannungsfrei geschaltet, geerdet und gegen Wiedereinschalten gesichert wurden.

3. ERSTELLUNG VON KOSTENVORANSCHLÄGEN

Die Redl Group erstellt auf Wunsch Kostenvoranschläge. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erstellung von Kostenvoranschlägen entgeltlich ist. Sofern nach Erstellung eines Kostenvoranschlages kein Vertragsabschluss zustande kommt, stellt die Redl Group 10 % des angebotenen Auftragswertes als Bearbeitungshonorar in Rechnung. Der Geschäftspartner stimmt dieser Regelung mit der Anforderung eines Kostenvoranschlages ausdrücklich zu.

4. IDENTITÄT UND BONITÄT DES VERTRAGSPARTNERS

Die Redl Group ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität, die Rechts- und Geschäftsfähigkeit sowie die Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis ihres Geschäftspartners durch Vorlage amtlicher Dokumente (z.B. Firmenbuchauszug, Lichtbildausweis, Handlungs-vollmacht) zu prüfen. Zudem ist die Redl Group berechtigt, die Kreditwürdigkeit sowie sonstige wirtschaftlich relevante Daten des Geschäftspartners zu überprüfen und im Falle unzureichender Bonität angemessene Sicherheiten zu verlangen.

5. LIEFERUNG UND TRANSPORTRISIKO

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, bemisst sich die Lieferzeit nach der im Angebot der Redl Group angegebenen Frist. Der Geschäftspartner verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Lieferpönalen und auf die Geltendmachung von Kosten allfälliger Produktionsausfälle im Falle eines Lieferverzuges der Redl Group.

Der Versand von Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Geschäftspartners. Das Transportrisiko geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Geschäftspartner über. [Gilt nur für B2B-Geschäfte; bei Verbrauchergeschäften verbleibt das Transportrisiko bis zur tatsächlichen Übergabe bei der Redl Group gemäß § 7b KSchG.] Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Rechnung des Geschäftspartners abgeschlossen.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Leistungen und Lieferungen der Redl Group ohne jeglichen Abzug sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

Eine Zahlungsforderung gilt als anerkannt, wenn der Geschäftspartner der Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugangsdatum schriftlich widerspricht (Forderungsanerkenntnis).

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen gegenüber der Redl Group sowie die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der Redl Group nicht anerkannter Forderungen ist ausgeschlossen (Kompensationsverbot). Das Zurückbehaltungsrecht gemäß § 1052 ABGB sowie sonstige gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden ebenfalls ausgeschlossen. [Gilt nur für B2B-Geschäfte; bei Verbrauchergeschäften sind die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte nicht ausgeschlossen.]

Der Geschäftspartner ist auch nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Mängelrügen zurückzuhalten. Alle Leistungen der Redl Group, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Werklohn abgegolten sind, werden gesondert verrechnet. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Baraufwendungen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Arbeitsschritte umfassen, ist die Redl Group berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

Bei Sonderreparaturen und Sonderanfertigungen ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes zu leisten.

Im Falle eines Zahlungsverzuges wird eine Verzinsung der aushaftenden Beträge mit 15 % p.a. vereinbart. Weiters verpflichtet sich der Geschäftspartner, sämtliche Mahn- und Inkassospesen sowie durch anwaltliche Vertretung entstandene Kosten zu ersetzen. Pro Mahnung sind zumindest € 40,– zu ersetzen; im Falle des Einschreitens eines Rechtsanwalts sind dessen tarifliche Kosten zu erstatten.

Der Geschäftspartner verpflichtet sich, für eine reibungslose Zahlungsabwicklung zu sorgen und bei Bankeinzugszahlung für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Etwaige mit der Zahlungsabwicklung verbundene Spesen trägt der Geschäftspartner.

7. LAGERGEBÜHREN

Für bereits reparierte Geräte, die von Kunden nicht abgeholt werden, behält sich die Redl Group die Verrechnung von Einlagerungs- und Manipulationskosten vor. Dies gilt auch für Geräte, bei denen die Abholbereitschaft dem Kunden bereits mitgeteilt wurde, eine Abholung jedoch nicht erfolgte.

Bei Geräten und Teilen, die nach Erstellung eines Kostenvoranschlages oder nach entsprechendem Aviso nicht binnen 60 Tagen vom Kunden abgeholt werden, behält sich die Redl Group die Zusendung auf Kosten des Geschäftspartners sowie die kostenpflichtige Entsorgung vor.

8. VERTRAGSRÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG

Die Redl Group ist zur sofortigen Vertragsauflösung bzw. Leistungsunterbrechung berechtigt, wenn ihr die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses durch den Geschäftspartner oder ihm zurechenbare Personen unzumutbar gemacht wird.

Das Vertragsverhältnis kann von der Redl Group insbesondere ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, wenn:

  • der Geschäftspartner gegen diese AGB oder sonstige wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt oder bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht hat
  • der Geschäftspartner mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder teilweise in Verzug ist
  • über das Vermögen des Geschäftspartners ein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren beantragt oder eröffnet wird
  • der Geschäftspartner einer wesentlichen Vertragspflicht nicht nachkommt
  • außergewöhnliche oder unverschuldete Umstände die Leistungserbringung durch die Redl Group auf nicht absehbare Zeit unmöglich oder unzumutbar machen

Wird die Auftragsausführung aus Gründen, die der Geschäftspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert, ist die Redl Group ebenfalls zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt.

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages aus Gründen, die in der Person des Geschäftspartners liegen, haftet dieser für den der Redl Group dadurch entstandenen Schaden. Tritt der Geschäftspartner ohne Verschulden der Redl Group vom Auftrag zurück, ist die Redl Group berechtigt, die tatsächlich angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.

9. HAFTUNG

Die Redl Group haftet nur für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Ansprüche Dritter, Gewinnentgang sowie Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen des Geschäftspartners ist ausgeschlossen.

Im Falle des Verkaufes gebrauchter Geräte durch die Redl Group beschränkt sich die Haftung auf den tatsächlich geleisteten Kaufpreis des Geschäftspartners.

10. GEWÄHRLEISTUNG

Es gelten folgende Gewährleistungsfristen:

  • Neu verkaufte Geräte: 12 Monate ab Lieferdatum [B2B]; bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen 2 Jahre gemäß § 924 ABGB
  • Gebrauchte Geräte: 6 Monate ab Lieferdatum [B2B]; bei Verbrauchergeschäften mindestens 1 Jahr gemäß § 929 ABGB
  • Von der Redl Group durchgeführte Reparaturen (erneuerte Teile): 6 Monate ab Lieferdatum bzw. ab Verständigung über Abholbereitschaft

Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Geschäftspartner aufgetretene Mängel unverzüglich schriftlich (per eingeschriebenem Brief oder per E-Mail mit Lesebestätigung) anzeigt. Verbesserbare Mängel werden nach Ermessen der Redl Group durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben; Verbesserung hat Vorrang vor Preisminderung und Wandlung.

Die Gewährleistung entfällt bei Schäden durch:

  • unsachgemäße Bedienung oder anormale Betriebs- und Aufstellungsbedingungen
  • Transportschäden
  • eigenmächtige Änderungen durch den Geschäftspartner oder durch diesen beauftragte Dritte
  • unsachgemäße Wartung

Der Geschäftspartner verzichtet ausdrücklich auf weitergehende Gewährleistungsfristen gemäß § 929 ABGB.

Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des Primärschadens, gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Verjährungsfristen entgegenstehen.

11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

 Es gilt ausschließlich materielles und formelles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB vereinbaren die Vertragsparteien als ausschließlichen Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz der vertragsschließenden Gesellschaft der Redl Group. [Gilt nur für B2B-Geschäfte; bei Verbrauchergeschäften gilt § 14 KSchG – maßgeblich ist der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Beschäftigungsort des Verbrauchers.]

12. ÄNDERUNGEN DIESER AGB

Die Redl Group ist berechtigt, diese AGB anzupassen. Änderungen werden dem Geschäftspartner mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Geschäftspartner den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf diese Konsequenz wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

Die jeweils aktuellen AGB sind auf der Website der Redl Group unter www.redl.net abrufbar und werden dort kundgemacht.

AGB II – Software, Cloud, Services & IoT

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Redl Group | Primär gültig für Unternehmer (B2B) – bei Verbrauchergeschäften gelten zwingende Schutzbestimmungen vorrangig

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGS-PARTEIEN

Redl Group – Vertragsparteien:

Diese ergänzenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (nachfolgend „Software-AGB“) gelten für sämtliche Leistungen im Bereich Software, Cloud-Dienste, IoT-Lösungen (Internet of Things), Wartung, Support sowie damit verbundene Serviceleistungen (nachfolgend gemeinsam „Digitale Leistungen“), erbracht durch:

  • Redl GmbH, Hollabrunn, Österreich
  • Redl Gastrosystems GmbH (verbundenes Unternehmen der Redl GmbH)
  • Redl Technologies GmbH (verbundenes Unternehmen der Redl GmbH)
  • Redl Servicepartner GmbH (verbundenes Unternehmen der Redl GmbH)

Alle vorgenannten Gesellschaften werden nachfolgend gemeinsam als “Redl Group” bezeichnet. Diese Software-AGB ergänzen die allgemeinen AGB der Redl Group und gehen diesen im Falle von Widersprüchen in den geregelten Bereichen vor. Die jeweils vertragsschließende Gesellschaft ist aus dem konkreten Angebot oder der Auftragsbestätigung ersichtlich.

Zu den Digitalen Leistungen zählen insbesondere:

  • Softwarelizenzen und Softwareüberlassungen (on-premise und cloud-basiert)
  • SILEXA-Produktfamilie (SILEXA TAP, SILEXA DRAFT, SILEXA BAR, SILEXA CAFE, SILEXA GEAR, SILEXA LAB, SILEXA SELF SERVE)
  • Cloud Services, App Connect, Creator App sowie sonstige SaaS-Angebote
  • IoT-Geräte, Sensoren, Steuerungseinheiten und deren Anbindung an Cloud-Plattformen
  • Kassensysteme und deren Software (TiPOS-Produktlinie)
  • Wartungs-, Support- und Serviceverträge für die vorstehenden Leistungen

Geltung für Unternehmer und Verbraucher:

Diese Software-AGB richten sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (B2B). Soweit im Einzelfall Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Schutzbestimmungen des KSchG diesen AGB vor. Klauseln, die ausdrücklich nur für B2B-Geschäfte gelten, sind als solche gekennzeichnet.

2. VERTRAGSABSCHLUSS UND LEISTUNGS-UMFANG

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Servicevertrag oder der Leistungsbeschreibung der Redl Group. Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Die Redl Group erbringt ihre Digitalen Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Einhaltung der vereinbarten Service Level (sofern schriftlich vereinbart). Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nur dann, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Die Redl Group ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer, Lizenzgeber, Infrastrukturanbieter) zur Erbringung der Digitalen Leistungen einzusetzen, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Die Verantwortung gegenüber dem Geschäftspartner verbleibt bei der Redl Group.

3. SOFTWARELIZENZEN UND NUTZUNGS-RECHTE

Die Redl Group räumt dem Geschäftspartner mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung der überlassenen Software im Rahmen der vereinbarten bestimmungsgemäßen Nutzung ein.

Bestimmungsgemäße Nutzung bedeutet ausschließlich die Nutzung der Software für den eigenen betrieblichen Zweck des Geschäftspartners im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzungsumfangs (z.B. Anzahl der Nutzer, Standorte, Geräte). Jede darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung oder kommerzielle Verwertung gegenüber Dritten – ist untersagt.

Folgende Handlungen sind dem Geschäftspartner ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Redl Group ausdrücklich untersagt:

  • Dekompilierung, Disassemblierung oder sonstiges Reverse Engineering der Software
  • Veränderung, Bearbeitung oder Weiterentwicklung der Software
  • Entfernung oder Veränderung von Urheberrechts-, Marken- oder sonstigen Schutzvermerken
  • Nutzung der Software über den vereinbarten Lizenzumfang hinaus
  • Weitergabe von Zugangsdaten an nicht autorisierte Dritte

Alle Rechte an der Software, insbesondere Urheberrechte und sonstige Schutzrechte, verbleiben ausschließlich bei der Redl Group bzw. deren Lizenzgebern.

4. CLOUD-DIENSTE UND SAAS-LEISTUNGEN

Cloud-Dienste und SaaS-Leistungen (Software as a Service) werden dem Geschäftspartner über das Internet oder sonstige Netzwerke zur Nutzung bereitgestellt. Ein Anspruch auf Überlassung oder Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.

Die Redl Group strebt eine hohe Verfügbarkeit ihrer Cloud-Plattformen an. Geplante Wartungsfenster werden dem Geschäftspartner nach Möglichkeit mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Ungeplante Ausfälle, die auf Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Redl Group zurückzuführen sind (insbesondere Ausfälle von Drittanbietern wie AWS, Azure, Google Cloud oder Internetprovider), begründen keine Haftung der Redl Group.

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und unbefugten Zugriff unverzüglich der Redl Group zu melden. Für Schäden, die durch Weitergabe oder unsorgfältigen Umgang mit Zugangsdaten entstehen, haftet der Geschäftspartner.

Die Redl Group ist berechtigt, Cloud-Dienste aus technischen oder betrieblichen Gründen zu aktualisieren, weiterzuentwickeln oder anzupassen, sofern der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Änderungen werden dem Geschäftspartner mit einem Vorlauf von mindestens 30 Tagen angekündigt.

5. IOT-LÖSUNGEN UND VERNETZUNG

IoT-Lösungen der Redl Group umfassen die Vernetzung von Hardware (Schankanlagen, Kassensysteme, Sensoren, Controller etc.) mit Cloud-Plattformen und Softwareanwendungen der Redl Group. Die IoT-Funktionalität setzt eine funktionsfähige Internetverbindung und geeignete Netzwerkinfrastruktur beim Geschäftspartner voraus.

Der Geschäftspartner ist verantwortlich für:

  • Die Bereitstellung einer stabilen und ausreichend dimensionierten Internetverbin-dung
  • Die Netzwerksicherheit in seinem Verantwortungsbereich (Firewall, WLAN-Siche-rheit etc.)
  • Die regelmäßige Aktualisierung der vom Geschäftspartner verwalteten Systemkompo-nenten
  • Die ordnungsgemäße Installation und Inbetriebnahme gemäß den Vorgaben der Redl Group

Die Redl Group übernimmt keine Haftung für Sicherheitsvorfälle oder Datenverluste, die auf unzureichende Netzwerksicherheit oder Fehlkonfigurationen im Verantwortungsbereich des Geschäftspartners zurückzuführen sind.

Firmware- und Software-Updates für IoT-Geräte werden von der Redl Group bereitgestellt und sind vom Geschäftspartner zeitnah einzuspielen. Bei unterlassenen Updates übernimmt die Redl Group keine Gewährleistung oder Haftung für daraus entstehende Probleme.

6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG VON DIGITALEN LEISTUNGEN

Die Laufzeit von Abonnements, Wartungsverträgen und sonstigen wieder-kehrenden Digitalen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Sofern keine andere Laufzeit vereinbart ist, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Die Kündigung hat schriftlich (per E-Mail oder Brief) mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zu erfolgen.

Die Redl Group ist berechtigt, Digitale Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen, wenn:

  • der Geschäftspartner mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen im Verzug ist
  • der Geschäftspartner gegen wesentliche Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen die Bestimmungen zur bestimmungsgemäßen Nutzung, verstößt
  • über das Vermögen des Geschäftspartners ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – gleich aus welchem Grund – erlöschen alle eingeräumten Nutzungsrechte. Der Geschäftspartner hat die Software zu deinstallieren und alle erhaltenen Zugangsdaten zu löschen. Bereits bezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet, sofern die Kündigung durch den Geschäftspartner veranlasst wurde oder ein wichtiger Grund auf Seiten des Geschäftspartners vorliegt. [Gilt nur für B2B-Geschäfte; bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte des KSchG.].

7. DATENSCHUTZ, DATENVERARBEITUNG UND DATENSICHERHEIT

Die Redl Group verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Erbringung Digitaler Leistungen gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung der Redl Group, abrufbar unter www.redl.net.

Soweit die Redl Group im Rahmen der Erbringung von Digitalen Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Geschäftspartners verarbeitet, ist zwischen den Parteien ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Der Geschäftspartner bestätigt, dass er die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Übermittlung von Daten an die Redl Group besitzt.

Betriebsdaten, die über IoT-Geräte und Cloud-Plattformen der Redl Group erfasst werden (z.B. Zapfmengen, Schankereignisse, Gerätestatus), werden von der Redl Group zur Erbringung der Leistungen sowie – in anonymisierter Form – zur Verbesserung der Produkte verwendet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht für die Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der Geschäftspartner ist für die regelmäßige Sicherung seiner eigenen Daten (Backups) verantwortlich, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung der Redl Group vereinbart wurde. Die Redl Group haftet nicht für Datenverluste, die auf fehlende oder fehlerhafte Backups des Geschäftspartners zurückzuführen sind.

8. WARTUNG, SUPPORT UND SERVICE-LEISTUNGEN

Art und Umfang von Wartungs- und Supportleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Servicevertrag oder der Leistungsbeschreibung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erbringt die Redl Group Supportleistungen zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag, 8:00 – 17:00 Uhr, Freitag, 8:00 – 13:00 Uhr ausgenommen gesetzliche Feiertage).

Wartungsleistungen umfassen insbesondere die Bereitstellung von Software-Updates, Bugfixes sowie sicherheitsrelevanten Patches. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, bereitgestellte Updates zeitnah einzuspielen. Die Redl Group behält sich vor, für veraltete Versionen keinen Support mehr zu leisten.

Supportleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz der Redl Group verrechnet. Das gilt insbesondere für Supportanfragen, die durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Änderungen oder Nutzung außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung verursacht werden.

Die Redl Group ist berechtigt, Supportleistungen für Produkte, die das Ende ihres Lebenszyklus (End of Life) erreicht haben, einzustellen. Der Geschäftspartner wird über das bevorstehende End of Life mit einem Vorlauf von mindestens 6 Monaten informiert.

9. HAFTUNG FÜR DIGITALE LEISTUNGEN

Die Haftung der Redl Group für Digitale Leistungen richtet sich nach den allgemeinen AGB der Redl Group. Ergänzend gilt:

Die Redl Group haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • Ausfälle oder Einschränkungen von Drittanbieter-Infrastruktur (Cloud-Anbieter, Telekommunikationsanbieter, Internetprovider)
  • Cyberangriffe, Hacking oder sonstige unbefugte Zugriffe durch Dritte, sofern die Redl Group die ihr zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat
  • Datenverluste, die auf fehlende Datensicherung durch den Geschäftspartner zurückzuführen sind
  • Fehler oder Ausfälle, die durch vom Geschäftspartner vorgenommene Änderungen, nicht autorisierte Eingriffe oder die Kombination mit nicht freigegebener Software verursacht werden
  • Nutzung der Digitalen Leistungen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, Schäden im Zusammenhang mit Digitalen Leistungen unverzüglich schriftlich zu melden und alles Zumutbare zur Schadensminimierung zu unter-nehmen.

10. PREISE, ABRECHNUNG UND ZAHLUNG

Für wiederkehrende Leistungen (Abonnements, Lizenzen, Wartungsverträge) gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Die Redl Group ist berechtigt, Preise für laufende Verträge mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zum nächsten Abrechnungszeitraum anzupassen. Widerspricht der Geschäftspartner der Preisänderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ankündigung, gilt die Preisänderung als akzeptiert. Auf diese Konsequenz wird in der Ankündigungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. [Gilt nur für B2B-Geschäfte; bei Verbrauchergeschäften gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG.]

Die Abrechnung von wiederkehrenden Leistungen erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich, quartalsweise oder jährlich gemäß Vertrag). Nutzungsabhängige Leistungen (z.B. zusätzliche Transaktionen, Speichervolumen) werden nachträglich abgerechnet.

Im Übrigen gelten die Zahlungsbedingungen der allgemeinen AGB der Redl Group, insbesondere hinsichtlich Verzugszinsen, Mahnspesen und Fälligkeit.

11. GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIGITALE LEIS-TUNGEN

Die Redl Group gewährleistet, dass die Digitalen Leistungen im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen. Geringfügige Abweichungen, die die Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.

Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich (per E-Mail oder eingeschriebenem Brief) mit einer nachvollziehbaren Beschreibung des Fehlerbildes zu melden. Die Redl Group wird gemeldete Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums beheben. Das Recht auf Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Eingriffe oder Nichtbeachten von Systemanforderungen durch den Geschäftspartner verursacht wurde.

Es gelten folgende Gewährleistungsfristen:

  • Erworbene Softwarelizenzen: 12 Monate ab Übergabe [B2B]; bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen 2 Jahre gemäß § 924 ABGB
  • Laufende SaaS- und Cloud-Dienste: für die Dauer des aktiven Vertragsverhältnisses
  • IoT-Hardware: 12 Monate ab Lieferung [B2B]; bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen 2 Jahre
12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTS-STAND

Es gilt ausschließlich materielles und formelles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Software-AGB vereinbaren die Vertragsparteien als ausschließlichen Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz der vertragsschließenden Gesellschaft der Redl Group. [Gilt nur für B2B-Geschäfte; bei Verbrauchergeschäften gilt § 14 KSchG.]

13. ÄNDERUNGEN DIESER AGB

Die Redl Group ist berechtigt, diese Software-AGB anzupassen. Änderungen werden dem Geschäftspartner mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Geschäftspartner nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungs-mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf diese Konsequenz wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Bei Widerspruch ist die Redl Group berechtigt, den Vertrag ordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.

Die jeweils aktuellen Software-AGB sind auf der Website der Redl Group unter www.redl.net abrufbar.

© Redl Group 2026  |  Alle Rechte vorbehalten  |  Stand: Februar 2026

Bestimmungsgemäße Verwendung

Sicherheits- und Betriebshinweise für die SILEXA Produktlinie

Herausgegeben durch:

Redl GmbH, Hollabrunn, Österreich

  • Redl Gastrosystems GmbH (verbundenes Unternehmen der Redl GmbH)
  • Redl Technologies GmbH (verbundenes Unternehmen der Redl GmbH)
  • Redl Servicepartner GmbH (verbundenes Unternehmen der Redl GmbH)

Alle vorgenannten Gesellschaften werden nachfolgend gemeinsam als „Redl Group“ bezeichnet.

⚠ Wichtiger Hinweis vor der Inbetriebnahme

  • Lesen Sie diese Unterlagen vollständig durch, bevor Sie das Produkt in Betrieb nehmen.
  • Bewahren Sie dieses Dokument griffbereit auf und geben Sie es bei Weiterverkauf weiter.
  • Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Redl-Servicepartner oder direkt an die Redl Group.

1. Allgemeine Zweckbestimmung

Alle Produkte der SILEXA-Produktlinie sowie der zugehörigen Kassensystemlösungen (TiPOS) der Redl Group sind ausschließlich für den Einsatz in gewerblichen Gastronomiebetrieben sowie vergleichbaren Unternehmensumgebungen (Hotellerie, Betriebsgastronomie, Event, Einzelhandel) konzipiert.

Die Systeme dienen der Steuerung, Überwachung, betriebswirtschaftlichen Auswertung und Optimierung von Schank- und Ausgabevorgängen. Sie sind als professionelle Betriebsmittel zu behandeln.

1.1 Bestimmungsgemäßer Einsatzbereich

1.2 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung

✔ Zulässige Verwendung – alle Produkte

✘ Verbotene Verwendung – alle Produkte

  • Einsatz ausschließlich in gewerblich genutzten Räumlichkeiten durch geschultes Fachpersonal.
  • Betrieb gemäß den beigefügten technischen Spezifikationen und Installationsanleitungen.
  • Anschluss nur an geprüfte und normgerechte Versorgungseinrichtungen (Strom, Gas, Wasser, Druckluft).
  • Wartung und Reinigung gemäß den produktspezifischen Intervallvorgaben.
  • Einsatz innerhalb der angegebenen Umgebungsbedingungen (Temperatur, Feuchte, Raumklima).
  • Verwendung ausschließlich mit vom Hersteller freigegebenen Verbrauchsmitteln und Zubehörteilen.
  • Einsatz durch ungelernte oder nicht eingewiesene Personen.
  • Betrieb außerhalb der in den technischen Daten angegebenen Parameter.
  • Veränderungen, Umbauten oder Erweiterungen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Redl Group.
  • Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, sofern das Produkt nicht ausdrücklich dafür zertifiziert ist.
  • Verwendung für Medien, die nicht für das jeweilige System freigegeben sind. Betrieb mit beschädigten Komponenten, defekten Leitungen oder geöffnetem Gehäuse.

2. Allgemeine Sicherheitshinweise

2.1 Elektrische Sicherheit

  • Alle Geräte sind vor der Inbetriebnahme von einer Fachkraft elektrisch zu überprüfen.
  • Der Anschluss hat ausschließlich durch zugelassene Elektrofachbetriebe zu erfolgen.
  • Bei Feuchtigkeit oder Beschädigung des Netzkabels sofort vom Netz trennen.
  • Überspannungsschutz gemäß nationalen Normen ist sicherzustellen.
  • Spannungsversorgung vor allen Wartungs- und Reinigungsarbeiten unterbrechen.
  • Keine eigenmächtigen Eingriffe in elektrische Baugruppen.

2.2 Pneumatische Systeme (Druckgas CO₂/N₂ und Druckluft)

Mehrere Produkte der SILEXA-Produktlinie arbeiten mit Druckgas (CO₂, N₂) und/oder Druckluft. Für alle pneumatischen Systeme gelten folgende Sicherheitsvorschriften zwingend:

⚠ ACHTUNG – Pneumatische Systeme: Drücke NIEMALS eigenmächtig verändern!

  • Die eingestellten Betriebsdrücke sind vom Hersteller oder Fachbetrieb vorgegeben – keine Eigenanpassung!
  • Zu hoher Druck kann zu Leitungsbruch, Armaturenversagen oder schweren Verletzungen führen.
  • Regelmäßige Sichtprüfung aller Schläuche, Armaturen und Verbindungen auf Undichtigkeiten.
  • CO₂ und N₂ sind geruchlose Gase – Betrieb nur in ausreichend belüfteten Rä
  • Bei Gasaustritt sofort Raum verlassen, lüften und Servicepartner verständigen.
  • Druckgasflaschen stets gegen Umfallen sichern und von Wärmequellen fernhalten.
  • Zulässige Betriebsdrücke sind in den jeweiligen Produktdatenblättern angegeben.
  • Druckminderer nur durch geschultes Fachpersonal einstellen und warten lassen.

🔧 Druckluft-Kompressor – Wartungspflicht des Betreibers

  • Der verwendete Druckluft-Kompressor ist gemäß der beiliegenden Betriebsanleitung des Kompressorherstellers zu warten.
  • Die Wartung des Kompressors (Filterwechsel, Kondenswasserablass, Druckprüfung, Ölstand etc.) liegt in der Verantwortung des Betreibers.
  • Wartungsintervalle und -protokolle gemäß Betriebsanleitung einhalten und dokumentieren.
  • Druckluft muss öl- und wasserdampffrei sein – gegebenenfalls geeignete Filter vorschalten.
  • Defekte oder nicht gewartete Kompressoren sofort außer Betrieb nehmen.

 

Besonderer Hinweis: Pneumatische Zylinder

⚠ GEFAHR – Pneumatische Zylinder: Verletzungsgefahr bei falschen Drücken!

Die folgenden Produkte verwenden pneumatische Zylinder für die Öffnung von Hähnen und Ventilen:

  • SILEXA Growler Filler – pneumatischer Füllzylinder
  • SILEXA Move Add-On (Schanksäule mit pneumatischem Bierhahn) – pneumatischer Schankzylinder

 

Folgende Gefahren bestehen bei nicht korrekt eingestellten Drücken:

  • Zu hoher Druck: Der Zylinder fährt unkontrolliert und mit großer Kraft aus – Quetschgefahr für Finger und Hände!
  • Zu niedriger Druck: Der Hahn öffnet nicht vollständig – Fehlfunktion des Systems.
  • Drücke dürfen AUSSCHLIESSLICH durch geschultes Fachpersonal oder Redl-Servicetechniker eingestellt werden.
  • Während des Betriebs niemals in den Bewegungsbereich des Zylinders greifen.
  • Vor Wartungsarbeiten an pneumatischen Zylindern: Druckluftzufuhr vollständig absperren und Druck ablassen.

2.3 Lebensmittelhygiene und Reinigung

Da alle schankführenden Produkte mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gelten die einschlägigen nationalen und europäischen Lebensmittelhygieneverordnungen (insb. VO (EG) Nr. 852/2004).

🧹 Hygiene & Reinigung

  • Reinigungsintervalle gemäß Produktvorschrift und lokaler Lebensmittelbehördenauflagen einhalten.
  • Nur zugelassene, lebensmittelechte Reinigungs- und Desinfektionsmittel verwenden.
  • Nach der Reinigung alle Komponenten vollständig spülen, um Reinigungsmittelrückstände zu entfernen.
  • Reinigungsnachweise dokumentieren (Datum, Mittel, durchführende Person).
  • Schankschläuche und Leitungen regelmäßig auf Biofilmbildung prüfen.
  • Zapfköpfe, Filter und Kühlelemente gemäß Wartungsplan tauschen.

 

Automatische Reinigungssysteme – pH-Wert-Kontrolle zwingend erforderlich!

⚠ SILEXA Draft Line Cleaner – pH-Kontrolle nach JEDER Reinigung!

  • Nach jedem Reinigungsvorgang mit dem automatischen Reinigungssystem MÜSSEN alle gereinigten Leitungen auf den korrekten pH-Wert geprüft werden.
  • Hierfür ist ausschließlich ein geeigneter pH-Messstreifen (gemäß Produktanleitung) zu verwenden.
  • Die Anlage darf NUR dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn der gemessene pH-Wert innerhalb des in der Betriebsanleitung angegebenen zulässigen Bereichs liegt.
  • Restliches Reinigungsmittel in den Leitungen kann zu gesundheitlichen Schäden beim Gast und zu erheblichen Haftungsrisiken für den Betreiber führen.
  • Messung und Ergebnis dokumentieren (Datum, Leitung, Messwert, Name der durchführenden Person).
  • Bei zu hohem oder zu niedrigem pH-Wert: Spülvorgang wiederholen und erneut messen.
  • Inbetriebnahme ohne erfolgreiche pH-Kontrolle ist unzulässig.

Besonderer Hinweis: Reinigung Pneumatischer Bierhahn

⚠ Bierhahn-Reinigung – Kritisch für einwandfreie Funktion!

  • SILEXA Move Add-On und alle Produkte mit pneumatischem Bierhahn müssen regelmäßig gereinigt werden.
  • Verkleben durch Bier- oder Hefesäuberungsrückstände führt dazu, dass der Hahn sich NICHT mehr öffnet!
  • Symptom: Gerät ist betriebsbereit, es fließt jedoch kein Bier (kein Fehler am Controller).
  • Reinigung: Hahn demontieren, mit handwarmem Wasser gründlich durchspülen, Ventilsitz reinigen.
  • Empfohlenes Reinigungsintervall: täglich bei Abendlokal/Hochfrequenzbetrieb, mindestens 2× pro Woche.
  • Keinen Kalk- oder aggressiven Reiniger direkt auf pneumatische Ventile anwenden.

2.4 Kühlsysteme und Temperaturführung

🌡 Kühlung & Temperaturbetrieb

  • Kühlsysteme nicht blockieren oder abdecken – ausreichende Luftzirkulation sicherstellen.
  • Kondensatablauf regelmäßig prüfen und freihalten.
  • Produkttemperaturen im Getränkebereich gemäß HACCP-Plan dokumentieren.
  • Keine Fremdkörper in Kühlgehäuse einbringen.
  • Bei Eisbildung außerhalb des Kühlbereichs Gerät außer Betrieb nehmen und Servicepartner kontaktieren.

 

3. Rechtliche Einschränkungen – Eich- und Messgeräterecht

Die nachfolgenden Regelungen sind für den ordnungsgemäßen Betrieb aller Schank- und Monitoringsysteme zwingend zu beachten.

3.1 Zweck und Einsatzbereich der Durchflussmessgeber und Monitoring-Systeme

Alle SILEXA-Systeme im Kellnerbedienungs-Modus sind als interne Kontroll- und Managementsysteme entwickelt – darunter beispielsweise SILEXA Draft Line Tracker und SILEXA Draft Line Counter. Sie ermöglichen:

  • Den Soll-Ist-Abgleich zwischen tatsächlich gezapfter Menge und im Kassensystem verbuchten Umsätzen.
  • Die Vermeidung von Verlusten durch Verschütten, Diebstahl und Schwund.
  • Qualitätskontrolle und Transparenz in der Schankführung.
  • Betriebswirtschaftliche Optimierung durch Auswertung des Getränkeeinsatzes.

3.2 Bestimmungsgemäße Verwendung - Kellnerbedienungs-Modus (hinter der Theke)

3.3 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung – MID-Regelung (gilt für alle SILEXA Produkte)

✔ Zulässiger Einsatz: Internes Kontrollsystem

✘ VERBOTEN – Direktabrechnung auf Basis von Durchflussmesswerten!

  • Einsatz im Kellnerbedienungs-Modus (hinter der Theke) durch geschultes Servicepersonal.
  • Das rechtlich verbindliche Maß für die Abrechnung gegenüber dem Endverbraucher ist das geeichte Schankgefäß (Glas/Krug mit Schankstrich) gemäß Schankgefäßeverordnung.
  • Der Durchflussmessgeber dient ausschließlich als internes Überwachungsinstrument.
  • Alle angezeigten Zählwerte sind Näherungswerte für interne Steuerungszwecke – keine geeichten Handelsmaße.
  • Alle SILEXA-Produkte sind NICHT nach der europäischen Messgeräterichtlinie MID 2014/32/EU zertifiziert.
  • Sie dürfen NICHT für die direkte Verrechnung gegenüber dem Endkunden auf Basis der vom Gerät gemessenen Durchflussmenge verwendet werden.
  • Beispiel verboten: Schanksäule auf einem Tisch montieren und Gäste direkt nach angezeigtem Liter-Verbrauch abrechnen.
  • Beispiel verboten: Das Display oder das Protokoll des Geräts als alleinige Abrechnungsgrundlage auf der Rechnung ausweisen.
  • Das rechtlich verbindliche Abrechnungsmaß ist in Österreich ausschließlich das geeichte Schankgefäß gemäß Schankgefäßeverordnung.
  • Zuwiderhandlungen können zu behördlichen Sanktionen und zivilrechtlicher Haftung des Betreibers führen.Betrieb mit beschädigten Komponenten, defekten Leitungen oder geöffnetem Gehäuse.

3.4 Selbstbedienungsanlagen – Besondere eichrechtliche Hinweise

Auch im Selbstbedienungsbetrieb gilt: Alle SILEXA Self-Serve Systeme sind nicht MID-zertifiziert. Als rechtsverbindliches Abrechnungsmaß gilt auch hier ausschließlich das geeichte Schankgefäß gemäß Schankgefäßeverordnung.

🇦🇹   Besonderheiten in Österreich (Schankgefäßeverordnung)

  • Es gilt die österreichische Schankgefäßeverordnung – das Schankgefäß mit Schankstrich ist das einzig rechtlich verbindliche Maß.
  • Kunden müssen bei einer nicht korrekten Füllmenge jederzeit die Möglichkeit haben, sich an einen Kellner oder Verantwortlichen zu wenden.
  • Anlagen dürfen daher nur unter Aufsicht betrieben werden.

Hinweis zur EU-Baumusterprüfbescheinigung:

Unsere Geräte verfügen über eine EU-Baumusterprüfbescheinigung (T12065). Diese wird in Österreich jedoch als nicht ausreichend bewertet. Die Redl Group arbeitet weiterhin an einer Zulassung für entsprechende Betriebsformen.

🌍 Weltweiter Einsatz – Länderspezifische Vorschriften

SILEXA-Systeme werden weltweit unter verschiedensten gesetzlichen Rahmenbedingungen eingesetzt. Die Redl Group weist ausdrücklich darauf hin:

  • Die Einhaltung der jeweils lokal geltenden nationalen Vorschriften (Eichrecht, Lebensmittelrecht, Ausschankrecht, Jugendschutz) liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Betreibers und des Installers.
  • Die Redl Group erbringt keine Rechtsberatung für den Betrieb in Drittländern und übernimmt keine Haftung für die rechtliche Konformität des Betriebs außerhalb Österreichs.
  • Installer und Betreiber sind verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme über die lokal geltenden Anforderungen zu informieren und diese einzuhalten.

🚫 Free-Flow Modus – Verbot und Installer-Haftung

Free-Flow-Verbot (EU):

  • Die Installation von Selbstzapfanlagen (z.  SILEXA Self-Serve Hub, SILEXA PourMyBeer) im Free-Flow Modus ist in der EU unzulässig.
  • SB-Schankanlagen dürfen ausschließlich im portionierten Modus betrieben werden – Füllung bis zum Eichstrich des Schankgefäßes.

 

Haftung bei rechtswidriger Konfiguration durch den Installer:

  • Wer ein SILEXA-System in einer gesetzlich unzulässigen Betriebsart konfiguriert und in Betrieb nimmt (z.  Free-Flow-Modus), handelt als Inverkehrbringer im Sinne der EU-Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 und übernimmt damit sämtliche damit verbundenen rechtlichen Pflichten und Haftungsrisiken – unabhängig davon, ob er Händler, Systemintegrator oder Servicetechniker ist.
  • Nur durch die Redl Group autorisierte Techniker und Partner sind berechtigt, SILEXA-Systeme in Betrieb zu nehmen. Eine nicht autorisierte Konfiguration führt zum vollständigen Erlöschen aller Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber der Redl Group.
  • Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder sowie die behördliche Sperre aller installierten Anlagen.

🇬🇧 Besonderheiten in Großbritannien

  • Für den Betrieb einer Selbstzapfanlage in Großbritannien ist das Zertifikat “Pursuant to section 12 of the Weights and Measures Act 1985, Certificate No 3115” verfügbar.
  • Bitte kontaktieren Sie Ihren Redl-Berater für Details zur GB-spezifischen Zulassung.

4. Jugendschutz und Alkoholabgabe

⚠ Jugendschutz – Gesetzliche Pflicht des Betreibers

  • Bei allen Schank- und Selbstbedienungssystemen ist die Einhaltung der jeweils lokal geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz sowie zur Abgabe und zum Ausschank alkoholischer Getränke zwingend erforderlich.
  • Die nicht kontrollierte Abgabe oder der Ausschank alkoholischer Getränke ist ausnahmslos untersagt.
  • Die Abgabe von Alkohol an Minderjährige ist ausnahmslos untersagt.
  • Der Betreiber ist verpflichtet, geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen zur Altersverifikation einzusetzen (z. B. Ausweiskontrolle, elektronische Altersprüfung).
  • Sämtliche Betriebsanleitungen, Dokumentationen und gesetzlichen Vorgaben sind sorgfältig zu beachten.
  • Die Redl Group übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen Jugendschutz- oder sonstige einschlägige Bestimmungen – die Verantwortung liegt beim Betreiber.

5. Besondere Hinweise – TiPOS Kassensysteme

TiPOS-spezifische Hinweise

  • TiPOS Kassensysteme sind nach geltenden österreichischen Fiskalvorschriften (Registrierkassenpflicht) zu betreiben.
  • Manipulationen am Kassensystem oder absichtliches Unterdrücken von Buchungen sind gesetzlich verboten.
  • Datensicherung und Updates gemäß Systemdokumentation regelmäßig durchführen.
  • Zugangsdaten und Rechtekonzepte für Mitarbeiter gemäß internen Sicherheitsrichtlinien verwalten.
  • Für Selbstbedienungs-Terminals: Gerät ist vor unberechtigtem Zugriff auf die Administrationsoberfläche zu schützen.
  • Beim Einsatz mit bargeldlosen Zahlungsmitteln sind die PCI-DSS-Anforderungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters einzuhalten.

 

6. Installation, Inbetriebnahme und Wartung

6.1 Installation

  • Installation ausschließlich durch geschulte Fachbetriebe oder Redl-zertifizierte Techniker.
  • Alle Anschlüsse (Strom, Wasser, Druckgas, Druckluft, Netzwerk) gemäß Installationsplan ausführen.
  • Sachgemäße Wandverankerung und Standsicherheit bei Theken- und Wandmontage sicherstellen.
  • Mindestabstände zu Wänden, Hitzequellen und anderen Geräten gemäß Datenblatt einhalten.
  • Nach der Installation vollständige Dichtigkeitsprüfung aller medienführenden Leitungen durchführen.

6.2 Wartungsintervalle (allgemein)

Maintenance intervals Table Intended use

7. Haftungsausschluss

Die Redl Group (Redl GmbH, Redl Gastrosystems, Redl Technologies, Redl Servicepartner) übernimmt keine Haftung für Schäden oder rechtliche Konsequenzen, die entstehen aus:

  • Nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Produkte.
  • Eigenmächtigen Veränderungen, Umbauten oder Erweiterungen.
  • Missachtung der Sicherheits- und Betriebshinweise.
  • Einsatz nicht freigegebener Verbrauchsmittel, Reinigungsmittel oder Ersatzteile.
  • Unterlassener oder nicht fachgerecht durchgeführter Wartung.
  • Unzulässigem Einsatz von Messsystemen als Direktabrechnungsgrundlage ohne geeichtes Schankgefäß.
  • Verstößen gegen Jugendschutz- oder einschlägige Ausschankbestimmungen.
  • Betrieb unter Bedingungen außerhalb der in den Datenblättern angegebenen Parameter.

Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass sämtliche geltenden nationalen und europäischen Vorschriften eingehalten werden, insbesondere:

  • Österreichisches Maß- und Eichgesetz (MEG) sowie EU-Messgeräterichtlinie MID 2014/32/EU
  • Österreichische Schankgefäßeverordnung
  • Lebensmittelhygieneverordnung VO (EG) Nr. 852/2004
  • Österreichische Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)
  • Jugendschutzgesetz (bundesweit und landesgesetzlich)
  • Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) und Druckbehältervorschriften

 

8. Produktmatrix – Sicherheitshinweise je Produktgruppe

Die folgende Übersicht zeigt, welche Sicherheitsthemen für die jeweiligen Produktgruppen besonders relevant sind:

Product matrix Safety instructions per product group Table Intended use

9. Kontakt & Service

Technischer Service & Fragen

Wende dich an deinen zuständigen Redl-Servicepartner oder direkt an die Redl Group.

Die jeweils vertragsschließende Gesellschaft ist aus dem konkreten Angebot oder der Auftragsbestätigung ersichtlich.

Kontaktformular & Servicepartnerliste

 

Redl Group:

Redl GmbH, 2020 Hollabrunn, Gewerbering 8, Österreich

  • Redl Gastrosystems GmbH
  • Redl Technologies GmbH
  • Redl Servicepartner GmbH

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

bestehend aus:

  • AGB I – Primär gültig für Unternehmer (B2B)
  • AGB II – Software, Cloud, Services & IoT
 
Bestimmungsgemäße Verwendung
 
  • allgemeine Sicherheits- und Betriebshinweise
 
 Detaillierte Sicherheitshinweise zu den einzelnen Produkten findet ihr in unserem Download – Bereich.

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